Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet 110 Euro. Da ich als klinische Psychologin eingetragen bin, ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse; gerne bespreche ich das auch mit Ihnen im Erstgespräch.
In der therapeutischen Arbeit treffen wir uns in der Regel wöchentlich, denn Kontinuität schafft die Sicherheit, die Veränderung braucht. Die Sitzungen finden in meiner Praxis in Wien, 1090 Wasagasse 26. statt; Online-Termine sind in Ausnahmefällen möglich.
Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt werden. Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Da ich in die Liste der klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums eingetragen bin, können Sie für die Behandlung bei mir einen Kostenzuschuss bei Ihrer Sozialversicherung beantragen.
So funktioniert es:
1. Ärztliche Untersuchung: Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Spätestens vor der zweiten Sitzung muss jedoch eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben, bestätigt auf dem dafür vorgesehenen Formular. Diese Bestätigung kann Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt ausstellen, aber auch eine Fachärztin oder ein Facharzt, etwa für Psychiatrie oder Neurologie.
Formular zum Download: https://www.boep.or.at/download/65cca4223c15c86f58000053/__rztliche_Best__tigung.pdf
2. Diagnose: Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung oder Befindlichkeitsstörung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt, etwa eine Traumafolgestörung, Angst oder Depression. Die Diagnose wird auf der Honorarnote vermerkt.
3. Honorarnote: Sie bezahlen das Honorar direkt bei mir und erhalten eine Honorarnote mit allen Angaben, die Ihre Kasse benötigt.
4. Einreichung: Die Honorarnote(n) reichen Sie gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung postalisch oder online bei Ihrer Sozialversicherung ein. Sie können auch mehrere Honorarnoten gesammelt einreichen.
Anzahl der Sitzungen: Zunächst werden bis zu zehn Sitzungen bezuschusst. Für weitere Sitzungen stellen wir gemeinsam einen Verlängerungsantrag.
Höhe des Zuschusses: Die Höhe hängt von Ihrer Sozialversicherung ab (ÖGK, SVS, BVAEB usw.) und deckt einen Teil des Honorars ab. Eine aktuelle Übersicht finden Sie beim Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).
Online-Sitzungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen bezuschusst und setzen einen vorangegangenen persönlichen Kontakt voraus.
Bitte beachten Sie: Die KFA Wien gewährt derzeit keinen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung. Viele private Zusatzversicherungen erstatten jedoch einen Teil der Kosten, ebenfalls mit ärztlicher Bestätigung.
Ausführliche Informationen: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen